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Die private Unfallversicherung als sinnvollen Schutz entdecken

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Private Unfallversicherung

© pix4U – Fotolia.com

Unabhängig von Beruf oder Alter ist jeder Bundesbürger alltäglich dem Risiko eines Unfalls ausgesetzt. Egal, ob ein solcher im Straßenverkehr oder in den eigenen vier Wänden erlebt wird – die Folgen können bis zu einer dauerhaften Einschränkung der körperlichen Fähigkeiten oder dem Verlust einer Gliedmaße reichen. Da nicht immer aus einem solchen Unfall eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit folgt und somit auch keine Leistungen aus der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung fällig werden, erhalten nicht zusätzliche versicherte Bundesbürger in der entsprechenden Situation keinerlei Entschädigung. Mit einer privaten Unfallversicherung lässt sich ein sinnvoller Schutz abschließen, der im Falle eines Falles wertvolles Geld bereitstellt.

Die Folgen eines Unfalls nicht unterschätzen

Manche Bundesbürger lehnen den Abschluss einer Unfallversicherung aus Kostengründen ab, da sie keinerlei Entschädigung im Falle eines Unfalls wünschen. Meistens wird dabei übersehen, dass die Leistungen einer privaten Unfallversicherung nicht nur als Gefälligkeit dienen, sondern unverzichtbares Geld für die Umstellungsphase nach dem Unfall darstellen. In vielen Fällen wird es z. B. nötig, Umbaumaßnahmen in den eigenen vier Wänden vorzunehmen oder Geh- und Fahrhilfen anzuschaffen. Für diese wird keine oder nur eine sehr geringe Leistung aus der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt, die meisten Kosten hat weiterhin der Betroffene aus seinem privaten Vermögen zu entrichten.

Mit einer Unfallrente sinnvoll vorsorgen

Auch wenn bei den meisten privaten Unfalltarifen der Schwerpunkt auf Gewähr einer einmaligen Pauschale liegt, die individuell durch die festgelegte Deckungssumme vorgegeben wird, sind auch andere Auszahlungsvarianten möglich. Manche Bundesbürger entscheiden sich z. B. für eine private Unfallrente, die lebenslang gewährt wird und ab einem bestimmten Grad der Invalidität in vollem Umfang ausgezahlt wird. Gerade durch die geringen Leistungen des Gesetzgebers bei einer Erwerbsminderung stellt die Unfallrente eine sinnvolle Ergänzung dar, die anders als bei Berufsunfähigkeitsversicherung keine Berufsunfähigkeit einfordert. Als Ergänzung zu anderen Versicherungen im gesundheitlichen Bereich nimmt die private Unfallversicherung somit eine essenzielle und sinnvolle Rolle ein.


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